Source: (1999) Sinzheim, Pro Universitate Verlag
Die Diskussion um Wiedergutmachung und einer stärkeren Berücksichtigung der Opferinteressen hat in den vergangenen Jahren die kriminalpolitische Debatte
bestimmt. Diese Diskussion ist Ausdruck für notwendige Reformen innerhalb der Kriminalpolitik. Bei vielen Reformbemühungen werden jedoch verfassungsrechtliche Grundlagen, insbesondere die Prinzipien der Freiheit
und Rechtssicherheit aller Beteiligten, ausser Acht gelassen. Mit Hilfe von strafrechtstheoretischen Überlegungen wird versucht, Grundlagen für ein
Strafrechtsmodell zu schaffen, das unter dem Paradigma Wiedergutmachung steht. Dabei soll Wiedergutmachung das Hauptinstrumentarium im Rahmen der Sanktionierung spielen. Der Schaden, der bei Opfer und Gesellschaft durch die Straftat ensteht, soll durch Wiedergutmachung – wenigstens zum Teil – ausgeglichen werden. Eine solche Regulierung wird den Interessen aller Beteiligten – Opfer, Gesellschaft und Täter besser gerecht als die bisherige Strafvollzugspraxis.
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